Die Bedeutung klarer Strukturen in den Hauptprozessen des ASD
- 16. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 17. Feb.
Trennung der Prozesse „Verfahren zur Prüfung angezeigter Gefährdungen
von Minderjährigen“ und „Planung einer Hilfe zur Erziehung –
im Rahmen der Einzelfallsteuerung“

Der Erfolg und die Stabilität einer Organisation wie dem ASD hängt in hohem Maße davon ab, dass die internen Abläufe gut organisiert sind. Für jede Hauptaufgabe muss es einen Plan (Handlungsstandard) geben, wie diese Aufgabe verbindlich bewältigt wird. Der Plan selbst muss klar strukturiert, eindeutig
und praktikabel sein. Nur so kann gesichert werden, dass alle Mitarbeiter danach handeln.
Ungenügende Handlungsstandards führen dazu, dass die Mitarbeiter ihre eigenen Vorgehensweisen entwerfen und diesen folgen, dass Dokumente ausgefüllt werden, ohne dass ihre Funktion erkennbar wäre, dass Akten unterschiedlich geführt werden und zu anderen gravierenden Problemen.
Hauptaufgaben des ASD, welche besonders prägnante und einheitliche Handlungsstandards erfordern, sind die Prozesse: „Verfahren zur Prüfung angezeigter Gefährdungen von Minderjährigen“ und „Planung einer Hilfe zur Erziehung“ im Rahmen der Fallsteuerung.
Wir möchten in diesem und in dem folgenden Newsletter auf drei Faktoren eingehen, die ausschlaggebend sind, um in der Arbeit in diesen Hauptprozessen als Mitarbeiter ein grundlegendes Maß an Sicherheit und Orientierung zu finden:
Schlüsselfaktoren:
Es muss eine klare Trennung beider Prozesse, auf Grundlage ihrer Funktion und den spezifischen Aufgaben geben.
Entscheidungen, die in einzelnen Arbeitsschritten getroffen werden müssen, dürfen nur auf eindeutigen festgelegten Kriterien beruhen.
Alle relevanten Informationen, auf denen Entscheidungen beruhen, müssen als
Wahrnehmungen beschrieben sein, um sie eindeutig nachvollziehbar, auch für später, darzustellen.
Hier eine kurze Erläuterung zu dem Schlüsselfaktor 1 - Eindeutige Trennung der Prozesse
Im Prozess der Prüfung einer Kindeswohlgefährdung prüft die MitarbeiterIn, ob zurzeit eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit eines Minderjährigen besteht. Gibt die Prüfung eindeutige, nachvollziehbare Hinweise darauf, muss es eine Intervention geben. Diese muss unmittelbar das Leben und die Gesundheit des Minderjährigen sicherstellen. In der Regel gibt es drei Formen der Intervention: Kontrollvertrag, Schutzkonzept oder Inobhutnahme.
Dagegen sichert die MitarbeiterIn im Prozess der Planung einer Hilfe zur Erziehung das Recht eines Minderjährigen auf eine Erziehung, die es ihm ermöglicht, als Erwachsener selbstständig und gemeinschaftsfähig (§1 SGB VIII) zu leben. Die Notwendigkeit einer Hilfe existiert eindeutig dann, wenn ein Kind bzw. Jugendlicher Entwicklungsdefizite bzw. Verhaltensauffälligkeiten, auf Grundlage eines Mangels an Erziehung, besitzt, die seine Entwicklung gefährden und er dadurch nicht in der Lage sein wird, später selbstständig und gemeinschaftsfähig zu leben. Hier eine graphische Darstellung zur Unterscheidung dieser Prozesse.

Hier finden Sie die entsprechenden Handlungsstandards als download


