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Förderlichen Umgang gestalten - Ein Leitfaden für Pflegeeltern

  • 19. Juni
  • 5 Min. Lesezeit

Anfrage:

Wir haben uns vor kurzem in unserem Pflegeelternverein zum Thema Umgang und unseren Erfahrungen dazu ausgetauscht. Leider haben einige Pflegeeltern immer wieder Probleme damit und es scheint sich nichts daran zu ändern. Haben Sie Anregungen für uns als Pflegeeltern, was wir machen können, um Umgänge zu gestalten, die Sinn machen und keine Belastungen mit sich bringen. Wir danken Ihnen im Voraus. 

 

Sehr geehrte Pflegeeltern des Vereins,

es ist großartig, dass Sie die Dinge, mit denen Sie unzufrieden sind, hinterfragen und verändern möchten. Wir unterstützen Sie dabei gerne. Zumal Sie ein Thema ansprechen, welches viele Pflegeeltern bewegt.

Wir werden Ihnen in diesem Artikel fachliche Argumente und Anregungen geben, warum eine für das Pflegekind förderliche Umgangsgestaltung bedeutsam ist und wie diese umgesetzt werden kann.

 

Voraussetzungen: Fachwissen und aktives Handeln

Bevor wir zu den konkreten Anregungen kommen, möchten wir betonen: Diese Anregungen sind wie Werkzeuge. Sie nützen Ihnen nur dann, wenn Sie sich zu zwei wichtigen Schritten entschließen:

  1. Fachwissen aufbauen und entwickeln (Aneignung): Es ist entscheidend, dass Sie sich Wissen aneignen und dieses ständig erweitern. Dies ist die notwendige Grundlage.

  2. Fachwissen aktiv nutzen (Handeln): Es geht darum, dieses Wissen dann auch konsequent einzusetzen, um die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Nur so können Sie Ihre Verantwortung als Pflegeeltern bestmöglich wahrnehmen.


Auf den Punkt gebracht… Es gibt zwei mögliche Formen der Umgangsgestaltung. Zum einen eine fachlich-verantwortungsvolle Gestaltung und zum anderen eine unfachlich-verantwortungslose Gestaltung.

 

Bevor wir erklären, was wir darunter verstehen und warum wir natürlich den fachlichen Prozess bevorzugen möchten wir mit ihnen die Ausgangssituation reflektieren.

  1. Wir sprechen hier über den Umgang eines Pflegekindes.

  2. Ein Pflegekind ist ein Kind, welches eine Hilfe erhält durch eine Fremdunterbringung im Rahmen einer Pflegefamilie.

  3. Die Pflegefamilie ist ein Teil eines Helfersystem, bestehend aus dem Jugendamt (PKD, ASD) als Auftraggeber und fallführend sowie der Pflegefamilie als Dienstleister.

  4. Im Rahmen einer Hilfe muss immer das Wohlergehen des entsprechenden Kindes gesichert sein (staatliches Wächteramt).

  5. Wohlergehen heißt, das Leben des Kindes und seine Gesundheit sind gesichert und es erlebt eine angemessene Entwicklung durch eine bedarfsgerechte Erziehung.

  6. Der Umgang eines Pflegekindes mit seinen Herkunftseltern ist ein Teilprozess der Hilfe und muss somit ebenfalls dem Wohlergehen des Pflegekindes dienlich sein.

 

Auf dem Punkt gebracht… Auch im Umgang hat das Pflegekind das Recht, dass sein Wohlergehen gesichert ist.

 

Was zeichnet einen für das Kind erlebbaren förderlichen Umgang aus?

  • Die Kontakte werden zuverlässig und pünktlich durch die Herkunftseltern wahrgenommen.

  • Die Herkunftseltern beschäftigen sich aktiv mit dem Kind und sind in der Lage, im ausreichenden Maß dem Kind Sicherheit und Orientierung zu geben.

  • In den Gesprächen unterstützen die Herkunftseltern, für das Kind erlebbar, den Aufenthalt in der Pflegefamilie.

  • Das Kind zeigt keine Anzeichen von Stress, Ängsten oder etwa von einer Retraumatisierung.

 

Das Recht des Kindes auf einen förderlichen Umgang ist im Besonderen durch die fallführende MitarbeiterIn des PKD bzw. ASD sicherzustellen. Nach unserer Auffassung gelingt ihr das nur, wenn sie den Umgang von Beginn an plant, mit allen Beteiligten organisiert und die entsprechende Umsetzung gemeinsam kontrolliert. Die unabdingbare Voraussetzung dafür ist ein Umgangskonzept.

 Lassen Sie uns hier kurz eine fachlich gestalteten und einen un-fachlich gestalteten Umgangsprozess gegenüberstellen.

 

Wie sieht ein fachlich gestalteter Umgangsprozess aus?

In der Planungsphase werden alle Beteiligte, wie die Herkunftseltern, das Kind und die Pflegeeltern konstruktiv und wertschätzend durch gezielte und strukturierte Befragungen einbezogen.

Einen besonderen Stellenwert hat dabei die Willensbekundung des Kindes, ob es den Umgang möchte oder nicht.

Die Resultate der gemeinsamen Gespräche verbindet die MitarbeiterIn mit inhaltlichen Informationen zu dem Fall. Bedeutsam ist hier z.B., ob das Kind im Vorfeld der Hilfe durch die Herkunftseltern Gewalt bzw. massive Vernachlässigung erfahren hat.

Alle Informationen münden in einer fachlichen Stellungnahme in Form eines Planes zur Gestaltung eines für das Kind förderlichen Umgangs für einen entsprechenden Zeitraum. Gerade dann, wenn das Kind durch die Herkunftseltern Gewalt erlebt hat, sollte mit Bedacht vorgegangen und zu Beginn eine indirekte Kontaktgestaltung gewählt werden.

 

Dieser Plan wird allen Beteiligten vorgelegt und ihre Bereitschaft und Motivation dazu eingeholt und als Vereinbarung unterschrieben.

Zu diesem Plan gehören auch unterstützende Angebote an die Herkunftseltern, damit diese in der Lage sind, eine förderliche Zeit mit dem Kind zu gestalten.

Damit besitzen alle Beteiligten eine verbindliche Vorstellung zur Gestaltung des Umgangs, zu den an sie gerichteten Erwartungen sowie zu den Aspekten die gemeinsam reflektiert werden.

Nach einem Umgangstermin verschafft sich die MitarbeiterIn einen Eindruck bezüglich des Gelingens. Vor allem erkundigt sie sich nach dem Zustand des Kindes unmittelbar vor dem Umgangstermin, während des Umgangs und danach.

Gerade dann, wenn die Herkunftseltern durch die Psyche des Kindes als Täter (Gewaltanwendung) gedeutet werden, kann es zu massiven Reaktionen (Retraumatisierung) auch schon eines Säuglings kommen, ohne dass die Herkunftseltern im Umgang etwas Falsches getan haben. Entsprechend der Ergebnisse muss das Umgangskonzept entweder fortgesetzt oder verändert werden.

 

Woran erleben wir in der Begleitung von Pflegeeltern ein unfachlich geführten Umgangsprozess?

 Hier die wichtigsten Merkmale:

  • In einem unfachlichen Umgangsprozess gibt es kein schriftliches Konzept. Alles stützt sich auf ausgehandelte uneindeutige Absprachen.

  • Der Kindeswille wird nicht erfragt bzw. berücksichtigt.

  • Wenn Herkunftseltern unregelmäßig die vereinbarten Termine wahrnehmen, wird der Prozess fortgesetzt oder die Herkunftseltern werden belehrt. Eine Belehrung ist aber unsinnig, da diese immer das Vermögen und die Stabilität der Personen voraussetzt.

  • Es gibt keine Nachfragen zu dem Zustand des Kindes vor, während oder nach dem Umgangskontakt.

  • Beschreibungen von besorgten Pflegeeltern zu destruktiven Verhaltensweisen des Pflegekindes nach dem Kontakt werden abgetan und darauf verwiesen, dass sich das Kind erst an den Kontakt gewöhnen müsse bzw. an Resilienz gewinnen soll.

  • Es wird auf das Umgangsrecht der Herkunftseltern verwiesen BGB §1684 aber der Abschnitt 2 – ausgelassen. Wir zitieren:

    „Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.“

 

Wir möchten hier betonen, dass es auch im ureigensten Interesse der fallführenden MitarbeiterIn ist, über ein Umgangskonzept den förderlichen Umgang und damit die Rechte eines Kindes zu sichern. Nur damit besitzt sie die Kontrolle über den Prozess und kann auch vor dem Familiengericht in fachlicher Weise ihre Position vertreten. Zudem ist das Umgangskonzept ein wesentlicher Aspekt für eine sichere Akte bzw. einer konstruktiven Aktenübergabe z.B. bei Krankheit.

 

Auf den Punkt gebracht … ein entsprechender Handlungsstandard zeichnet eine gut-organisierte Organisation aus und schafft Sicherheit und Orientierung für die fallverantwortliche MitarbeiterIn.

 

Was können wir Ihnen empfehlen?

Nachdem wir festgestellt haben, dass ein Umgangskonzept unerlässlich für alle Beteiligten ist, empfehlen wir Ihnen als Pflegeltern gezielt und konsequent auf die MitarbeiterInnen des PKD bzw. ASD zuzugehen und um ein Umgangskonzept zu bitten. Ein gut-organisierter PKD bzw. ASD weiß um die Bedeutung von Pflegeeltern und wird in kooperativer Form auf Ihre Anfrage eingehen. Gleichzeitig erachten wir es auch als bedeutsam, dass sich ein Pflegeelternverein wie der Ihre, in übergeordneten Gremien für diese Dinge einsetzt und den Pflegeeltern damit vermittelt, dass diese bei ihnen eine angemessene Unterstützung erfahren.



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