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Hilfeperspektive „Rückführung“ – fachliche Einordung und Anforderungen

  • 29. Juni
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 1. Juli

Anfrage:

Sehr geehrte Kollegen des ASS,

als Pflegeeltern hören wir immer wieder, dass die Pflegschaft dem Gesetz nach eine Art Provisorium mit dem übergeordneten Ziel der Rückführung in den Elternhaushalt darstelle und Pflegeeltern das respektieren müssen. Könnten Sie uns in diesem Zusammenhang kurz ein paar verständliche Ausführungen zu der Perspektive Rückführung in einer Hilfe zukommen lassen. Wir würden gern verstehen, ob die oben genannten Aussage fachlich korrekt ist. Vielen Dank.


Zuallererst: Pflegeltern sind ein unverzichtbares Helfersystem im System der Hilfen zur Erziehung und schon gar kein „Provisorium“. Insofern bedanken wir uns bei Ihnen für Ihre interessante Anfrage. Hier sind unsere Ausführungen:


Grundlagen

Unter einer Hilfeperspektive versteht man in der Kinder- und Jugendhilfe das langfristige und verbindliche Ziel einer Hilfe. Mit der Bestimmung der Hilfeperspektive wird die Frage beantwortet, in welchem Umfeld zukünftig die Entwicklung des Kindes gesichert werden soll oder einfach gesagt, wo soll es aufwachsen.

Die Hilfeperspektive „Rückführung in die Herkunftsfamilie“ ist eine von mehreren möglichen Perspektiven. Aus allgemeinverständlichen Gründen gehört sie zu den vorrangig abzuprüfenden Perspektiven.

Mögliche Hilfeperspektiven sind z.B.:


  • Daueraufenthalt

Das bedeutet die Entwicklung des Kindes wird bis zu seiner Volljährigkeit außerhalb seiner Familie gesichert. Hilfeformen können Pflegefamilien oder stationäre Einrichtungen sein.


  • Verbleib

Hier verbleibt ein Kind während der Hilfe in der Familie. Die Entwicklung soll wieder durch seine Eltern gewährleistet werden. Eine mögliche Hilfeform ist die „Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)“.


  • Rückführung

Hier ist nach einer Herausnahme des Kindes angestrebt, dass Kind wieder zu seinen Eltern zurückzuführen, weil die Herkunftseltern, nach einer erfolgreichen Hilfe in der Lage sind, selbstständig für das Wohl des Kindes zu sorgen.

 

Die Festlegung der Hilfeperspektive obliegt dem Allgemeinen sozialen Dienst des Jugendamtes (ASD) und ist eine fachliche Notwendigkeit.


Auf den Punkt gebracht …Im Prozess der Planung der Hilfe muss eine eindeutige Hilfeperspektive und Hilfeform bestimmt werden.

Die Notwendigkeit einer eindeutigen Bestimmung der Hilfeperspektive erschließt sich aus folgenden Gründen:


Bedeutsamkeit das Kind:

Ein Kind, benötigt, entsprechend seinem Entwicklungsstand, ausreichende Sicherheit und Orientierung, um sich gut entwickeln zu können. Dazu gehört auch eine stabilisierende Vorstellung davon, was sein „zu Hause“ ist. D.h. wo gehört es hin und welcher Gemeinschaft ist es zugehörig.

Nur so wird seine Bereitschaft geweckt mitzuwirken und in angemessener Form auf die Erwachsenen zu reagieren.

Gleichzeitig muss Beachtung finden, dass in den ersten neun Monaten nach der Geburt zuerst der biologische Bindungsprozess und später der soziale Bindungsprozess stattfinden. Abbrüche führen in dieser Zeit zu starken Beeinträchtigungen der kindlichen Psyche.


Bedeutsamkeit für die Beteiligten der Hilfe:

Alle Beteiligten müssen darüber informiert sein, welche Ziele, welche Perspektive und welche Hilfeform mit der Hilfe verbunden sind. Das ist die Voraussetzung, um eine entsprechende Motivation und Mitwirkungsbereitschaft zu entwickeln.

Besonders wichtig ist es für die Herkunftseltern zu wissen, was genau sie vorweisen müssen, um die Kinder behalten zu können oder diese zurückzubekommen.


Bedeutsamkeit für die Sicherung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Hilfe:

Eine Hilfe beginnt mit der Beauftragung und wird durch ein Helfersystem, wie z.B. Pflegeeltern oder SPFH übernommen. Eine Hilfe hat dann unverzüglich zu starten.

Hier ist die eindeutige Hilfeperspektive unverzichtbar, weil durch sie erst die Voraussetzungen gegeben sind die Hilfe zu organisieren und zu kontrollieren. Eine Rückführung z.B. erfordert, dass umgehend mit den Herkunftseltern bezüglich ihrer Kompetenzen gearbeitet und der Umgang in besonderer Form organisiert wird. Zeit spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Der Gesetzgeber schreibt explizit vor, dass die Umsetzung der Hilfeziele in einem Zeitrahmen erfolgen muss, der für das Kind überschaubar und verständlich ist.


Im SGB VIII §37 findet sich dazu folgender Wortlaut: „Durch Beratung und Unterstützung sollen die Entwicklungs-, Teilhabe- oder Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann.“

Fachlich empfohlene Umsetzungszeiträume mit Perspektive Rückführung sind z.B.:

  • Säuglinge und Kleinkinder (bis 3 Jahre) - max. 3 - 6 Monate

  • Kinder im Kindergartenalter (3 bis 6 Jahre) - max. 12 - 18 Monate

  • Schulkinder und Jugendliche (ab 6 Jahren - bis zu zwei Jahren

 

Findet eine Rückführung in diesen Zeiträumen nicht statt, kann man davon ausgehen, dass die Kinder innerhalb einer Hilfe nicht mehr ausreichend Sicherheit und Orientierung erfahren. Die Verunsicherung wirkt sich als Stressfaktor aus und birgt die Gefahr einer Retraumatisierung. Gleiches gilt, wenn ein Kind z.B. als Säugling in eine Pflegefamilie aufgenommen wurde. Um so länger es in dieser Pflegefamilie lebt, um so stärker wird es sich an diese Familie binden. Eine Rückführung nach zwei Jahren würde dann z.B. einen massiven Bindungsabbruch darstellen.


Was bedeuten diese Zusammenhänge für die Praxis?

Planung der Hilfe:

In der Planung der Hilfe muss der ASD immer prüfen, ob es eine realistische Möglichkeit gibt, dass das Kind in einen angemessenen Zeitraum zurückgeführt oder eine erfolgreiche Hilfe so organisiert werden kann, dass das Kind während der Hilfe in der Familie verbleibt. Das ist die primäre Option.


Auf den Punkt gebracht … Für eine erfolgreiche Rückführung müssen die Herkunftseltern nachweislich im ausreichenden Maß Fürsorge- und Erziehungskompetenzen, sowie persönliche Stabilität besitzen.

Zentral für den Erfolg – und das ist ein entscheidender Faktor - ist, dass die Herkunftseltern am Ende der Hilfe ausreichende Kompetenzen besitzen, um selbstständig für das Wohlergehen ihres Kindes zu sorgen.

Hierbei sprechen wir von Fürsorgekompetenzen, die das Leben und die Gesundheit des Kindes sicherstellen, von Erziehungskompetenzen, die eine ausreichende Entwicklung des Kindes gewährleisten und wir sprechen von grundlegenden Kompetenzen, um selbstständig leben zu können.

Zudem hat der ASD in der Hilfeplanung abzuprüfen, ob eine ausreichende Bereitschaft, Motivation und Stabilität bei den Herkunftseltern vorliegt und diese grundlegend in der Lage sind, sich die erforderlichen Kompetenzen in einen angemessenen Zeitraum anzueignen.

Nicht zuletzt bedarf es bei der Hilfeperspektive Rückführung ein besonderes Umgangskonzept, da hier jeder Umgang genutzt werden muss, um die Beziehung zwischen dem Kind und den Herkunftseltern zu stärken und den Herkunftseltern immer mehr Verantwortung zu übergeben.


Umsetzung der Hilfe:

Der ASD / PKD ist als fallführendes System verantwortlich für die Wirksamkeit der Hilfe. Bei einer Hilfeperspektive Rückführung hat er daher zu kontrollieren, ob es zu der erforderlichen Entwicklung bei den Herkunftseltern kommt. Grundlage hierfür ist eine entsprechende Planung von Entwicklungszielen. Dies ist auch die Grundlage für eine respektvolle Beteiligung der Herkunftseltern.


Zusammenfassung:

  • Die eindeutige Darstellung der Hilfeperspektive in der Planung einer Hilfe ist eine vom Gesetzgeber geforderte Notwendigkeit.

  • Es ist durch den ASD immer zu prüfen, ob eine geeignete Hilfe darin bestehen kann, dass Kind in seiner Familie verbleibt oder es später zurückgeführt werden kann.

  • Der Prüfprozess hat grundlegende, nicht verhandelbare Aspekte zu prüfen. Entscheidend ist vor allem die Frage, ob sich die Herkunftseltern in einen für das Kind angemessenen Zeitraum die erforderlichen Kompetenzen aneignen können, um selbstständig und nachhaltig für das Kind zu sorgen.

  • Der Prozess der Rückführung erfordert eine sehr anspruchsvolle sozialpädagogische Arbeit durch das Helfersystem, wie SPFH oder Rückführungspädagogen. Neben der oben beschriebenen Entwicklung der Herkunftseltern gilt es das Kind so zu entwickeln und zu stabilisieren, dass es durch seine Herkunftseltern führbar ist.


Unsere Ausführungen beruhen auf langjähriger Erfahrung in der Beratung von Jugendämtern und der Arbeit mit Familien im Prozess der Rückführung. Unter anderem bieten wir eine entsprechende Ausbildung für „Rückführungspädagogen“ an.



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